Mit der vereinbarten Verordnung wird EU-weit eine zeitgemäßere einheitliche Regelung festgelegt, mit der die nachhaltige Entwicklung der Bio-Produktion gefördert werden soll. Weitere Ziele sind die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs für Landwirte und Wirtschaftsakteure, Verhinderung von Betrug und unlauteren Praktiken und Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in ökologische/biologische Produkte.